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Geschützte Online-Datenbanken für Schweizer Institutionen

Eigene, durchsuchbare Online-Datenbank aus transkribierten Quellen für Schweizer Stadtmuseen, Bibliotheken, Pfarreien, Heimatvereine und kommunale Archive. Hosting in der Schweiz. Schweizer Datenschutzrecht im Standardbetrieb.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Wir bauen geschützte Online-Datenbanken ausschließlich für Schweizer Institutionen auf. Zielgruppen sind Schweizer Stadtmuseen, Stadt- und Gemeindebibliotheken, Heimat- und Geschichtsvereine, Pfarreien, kommunale Archive, lokalhistorische Vereine und Schweizer Gemeinden. Aufträge von Auftraggebern außerhalb der Schweiz werden im Standardmodell nicht in dieser Form angenommen, im Einzelfall aber auf Anfrage geprüft.

Was wir aufbauen

Eine durchsuchbare Online-Datenbank, die aus transkribierten Quellen gespeist wird. Geeignet sind insbesondere Bürgerbücher, Kirchenbücher, Personenstandsregister, Adressbücher, lokale Chroniken, Vereinsprotokolle, Schulchroniken und historische Zeitungsartikel mit lokalem Bezug. Die Datenbank erlaubt Suche nach Personen, Familien, Jahren, Berufen, Straßen oder Ereignissen. Optional werden E-Books und digitalisierte Quellen zum Lesen am Endgerät der Institution bereitgestellt. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Pflege und Aktualisierung.

Wie der Zugriff geregelt ist

Im Standardmodell ist die Datenbank nicht öffentlich im Internet verfügbar. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über Computer der jeweiligen Schweizer Gemeinde oder Institution. Typische Beispiele sind Lesesaal-PCs des Stadtmuseums, Recherche-Terminals der Stadtbibliothek oder Arbeitsplätze des Gemeindearchivs. Damit gibt es im Standardbetrieb keinen überregionalen oder grenzüberschreitenden Zugriff.

Technisch wird das wahlweise über IP-Whitelisting, ein Standort-VPN, Login mit Institutionskennung oder eine Kombination dieser Verfahren umgesetzt. Die konkrete Lösung wird mit der Institution abgestimmt.

Eine Erweiterung des Zugriffs ist möglich, etwa für Mitgliederbereiche oder spezifische Forschungskooperationen. Diese Erweiterung erfolgt aber nur auf ausdrücklichen Wunsch und in Verantwortung der Gemeinde oder Institution. Die Entscheidungshoheit darüber liegt bei der Institution.

Hosting und Datenschutz

Die Server stehen in der Schweiz. Im Regelbetrieb gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Wenn die Institution den Zugriff für Nutzerinnen und Nutzer aus dem EU-Raum öffnet, kann zusätzlich die DSGVO einschlägig werden, was Mehraufwand und Mehrkosten verursachen kann. Diese Erweiterung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und in Verantwortung der Institution. Mit der Institution wird ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag schriftlich abgeschlossen. Personenbezogene Daten lebender Personen werden nur mit Rechtsgrundlage oder Einwilligung erfasst.

Mehrwert für die Institution

Bestände werden vor Ort besser nutzbar, Originale müssen seltener herausgegeben werden, und die Institution stärkt ihre Rolle als Anlaufstelle für lokale Familien- und Stadtgeschichte. Die Datenbank lässt sich gut mit Veranstaltungen, Führungen und Workshops verbinden. Garantierte Besucherzahlen werden bewusst nicht versprochen.

Lieferumfang

Preisliche Behandlung

Wir arbeiten mit Pauschalpreis für die Konzeption und mit jährlicher Pauschale für Hosting und Pflege. Erweiterungen werden im Einzelfall nach Aufwand und Leistungsumfang separat angeboten. Konkrete Beträge nennen wir erst nach Sichtung Ihrer Anforderungen.

Querverweise zu passenden Beständen

Diese Leistung passt typischerweise zu folgenden Bereichen unseres Spektrums:

Häufige Fragen

Können nur Mitarbeitende auf die Datenbank zugreifen oder auch Besucher der Institution?

Im Standardmodell können sowohl Mitarbeitende als auch Besucher an den Endgeräten der Institution zugreifen. Die Zugriffsregeln werden im Rollenkonzept festgelegt.

Ist der Service auch für nicht-schweizerische Institutionen verfügbar?

Auf Anfrage. Im Standardmodell richtet sich die Leistung an Schweizer Institutionen. Für andere Konstellationen wird der Zuschnitt im Einzelfall geprüft.

Welches Datenschutzrecht gilt im Standardbetrieb?

Für Schweizer Zugriffe gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Erweiterungen für EU-Zugriffe können DSGVO-Relevanz auslösen.

Was passiert, wenn die Gemeinde den Zugriff später öffnen möchte?

Möglich. Erweiterungen werden in Bezug auf Leistungsumfang, Datenschutz und Kosten neu vereinbart.

Was passiert mit der Datenbank, wenn die Institution die Zusammenarbeit beendet?

Die Datenbank bleibt im Eigentum des Betreibers. Das Nutzungsrecht der Gemeinde endet mit dem Ende des bezahlten Zeitraums. Eine Datenexportlösung kann auf Wunsch vereinbart werden.

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Wir analysieren Ihre Bestände, klären Datenschutzfragen und legen mit Ihnen ein Datenmodell fest.

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