Rechtsverbindliche Schriftstücke aus Mittelalter, Früher Neuzeit und 19. Jahrhundert. Häufig in Kanzleischrift und Latein, mit fester Formelsprache.
Urkunden sind rechtsverbindliche Schriftstücke, die einen bestimmten Sachverhalt feststellen oder regeln. Dazu gehören Stiftungs-, Kauf-, Lehens-, Heirats-, Schenkungs- und Bestätigungsurkunden ebenso wie Verträge, Beglaubigungen und gerichtliche Bescheide. Sie sind eine Hauptquelle der Rechts-, Stadt- und Familiengeschichte. Wer Urkunden transkribieren oder Kanzleischrift lesen möchte, betritt einen besonders dichten Quellentyp.
Im Mittelalter dominiert lateinische Buchschrift, später Kanzleischrift. In der Frühen Neuzeit findet sich überwiegend Kanzleischrift mit kräftigen Schwüngen, oft kombiniert mit lateinischen Einleitungs- und Schlussformeln. Im 19. Jahrhundert kommen Kurrent und lateinische Schreibschrift hinzu, häufig in Mischformen.
Urkunden enthalten formelhafte Wendungen, lateinische Floskeln, Abkürzungen wie „etc.", „dico" oder „idem" und juristische Terminologie. Beschädigungen am Pergament oder Papier, Wachs- und Lacksiegel sowie Faltspuren erschweren die Lesung. Inhaltlich verlangt eine korrekte Transkription oft Kenntnisse von Lehensrecht, Erbrecht oder Verwaltungsbegriffen, sonst gehen Bedeutungen verloren.
Standardmäßig PDF mit klarer Markierung beschädigter Stellen. Bei umfangreichen Urkundenbeständen zusätzlich Excel oder XML mit strukturierten Feldern wie Datum, Aussteller, Empfänger, Sache, Ort und Bemerkung.
Ein Bestand von rund 40 Urkunden eines schweizerischen Familienarchivs des 17. und 18. Jahrhunderts wurde transkribiert. Die lateinischen Bestände wurden zusätzlich übersetzt. Daraus entstand eine vollständige Aufstellung von Käufen, Lehensbestätigungen und Erbgängen.
Für eine kommunale Institution wurde ein Bestand mittelalterlicher Urkunden in eine geschützte Online-Datenbank überführt, zugänglich ausschließlich an den Computern der Institution. Mehr dazu unter Online-Datenbanken für Schweizer Institutionen.
Ja. Wir übersetzen lateinische Urkunden ins Deutsche, auf Wunsch zusätzlich in eine andere Zielsprache.
Ja. Lückenhafte Stellen werden klar gekennzeichnet, Konjekturen ausdrücklich als solche markiert.
Datierungen werden im Original wiedergegeben und auf Wunsch in eine moderne Datierung umgerechnet, einschließlich Festdatierungen wie „in vigilia s. Martini".
Urkunden gehören häufig zum gleichen Bestand wie Testamente und Kirchenbücher. Bei größeren Beständen lohnt sich der Aufbau einer geschützten Online-Datenbank.
Damit eine zuverlässige Lesung möglich ist, sollten die Bilder Ihrer Dokumente bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Eine Auflösung von mindestens 300 dpi ist Standard. Höhere Auflösungen schaden nicht, vor allem bei feinen Schriften und sehr kleinen Buchstaben. Wichtiger als die nominelle Auflösung ist eine gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schlagschatten und ohne Reflexionen. Fotografieren Sie möglichst senkrecht, idealerweise mit Stativ und neutralem Hintergrund. Vermeiden Sie aggressive Bildverbesserungen wie automatische Kontrastverstärkung, weil sie feine Tintenspuren wegrechnen können. Wir bevorzugen unbearbeitete Originalaufnahmen gegenüber stark optimierten Versionen. Schicken Sie ein einzelnes Beispielbild zur Probe. Wir sagen offen, ob die Qualität für eine zuverlässige Lesung ausreicht oder ob eine erneute Aufnahme nötig ist.
Wir versprechen keine perfekte Lesung dort, wo das Original sie nicht zulässt. Wo Tinte ausgeblichen, Papier zerstört oder Schrift überschrieben ist, kennzeichnen wir das. Stellt sich beim Beginn der Bearbeitung heraus, dass eine Quelle weniger lesbar ist als zunächst angenommen, melden wir uns vor weiterer Arbeit. In Einzelfällen lehnen wir einen Auftrag ab, weil eine seriöse Lesung nicht möglich ist. Wir sagen das offen, statt eine vermeintlich vollständige Transkription zu liefern, die mehr behauptet als belegt werden kann. Lieferungen enthalten klare Markierungen für unsichere Stellen, vermutete Lesungen und vollständige Lücken. Damit bleibt jede Transkription nachprüfbar und kann von einer dritten Person fachlich beurteilt werden.
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